Entgegen der Äußerungen von einzelnen Bedenkenträgern ist der Betrieb der steckerfertigen Mini-Solaranlagen sicher und legal. Wie bei jedem technischen Gerät ist eine ordnungsgemäße Handhabung Pflicht. Wer die hier zusammengefassten 6 Schritte zur Mini-Solaranlage beachtet, braucht sich keine Sorgen machen.
Es wird teilweise falsch dargestellt, dass Mieter von der Willkür der Vermieter abhängig wären. Das ist unnötig abschreckend. Eine Zustimmung durch die Vermieter ist nur bei Veränderungen am Bauwerk notwendig oder wenn im Mietvertrag untersagt ist, etwas am Balkon anzubringen. Also wenn eine Außensteckdose zugänglich ist und es auch erlaubt ist Blumenkästen anzubringen ist keine Zustimmung des Vermieters notwendig. Denn in der klassischen Version wird das Solarmodul mit einer mitgelieferten Halterung an das Balkongeländer geklemmt, ohne eine bauliche Veränderung. Jedoch empfehlen wir auch, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen: Einerseits, weil er nicht von der Balkon-Solaranlage überrascht werden soll. Andererseits, weil die effektivere Lösung wäre, wenn er eine Mieter-Solaranlage auf dem Dach installieren würde. Im Normalfall ist eine Mini-Solaranlage am eigenen Balkon durch die Vermieter zu dulden. Darauf haben Mieter einen Anspruch, so ein Gerichtsurteil aus Stuttgart.
Auch beim Thema Versicherung werden manchmal unnötig Ängste geschürt: Natürlich ist der Aufsteller der Anlage dazu verpflichtet, sie ordnungsgemäß zu sicher - wie auch bei einem Sonnenschirm. Die normale Haftpflichtversicherung greift weiterhin.
Ein Austausch des Stromzählers ist oft gar nicht mehr nötig, da die alte Technik ohnehin zurzeit durch moderne Zweirichtungszähler ausgetauscht wird. Falls doch ein Austausch nötig ist, erfolgt dies durch den Netzbetreiber ohne Mehrkosten.
Ja, es gab und gibt bürokratische Hürden, die technisch nicht notwendig sind und die Energiewende ausbremsen – aber inzwischen sind sie überwiegend abgebaut. Als weitere Vereinfachungen erhoffen wir die Abschaffung der Meldepflichten für Anlagen bis 800 W und den Abschluss der laufenden Arbeit an der technischen Norm (s. auch dieses Video).