BUND Landesverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Bürgerbündnis für den Wald

28. Mai 2024 | BUND, Wald, Wälder

Grabow: Am Donnerstag, den 30.Mai 2024 um 18 Uhr laden Grabower Bürger und die Umweltverbände BUND, NABU Ludwigslust und Schutzgemeinschaft Deutscher Wald in die Grabower Ziegelscheune, Jugendherberge 1, 19300 Grabow, zur Gründung einer Bürgerinitiative für den Grabower Wald ein. Hintergrund sind die geplanten großflächigen Rodungen in der Grabower Heide für ein Gewerbegebiet. Die Veranstaltung ist öffentlich.

Hintergrund:

Die Genehmigung für die geplante Rodung von zunächst knapp 40 Hektar Wald für ein Gewerbegebiet bei Grabow in Westmecklenburg widerspricht dem Klimaschutzgesetz, dem Waldgesetz und dem Naturschutzrecht. Nach Beschluss der Stadt Grabow soll das Gewerbegebiet um weitere 90 Hektar erweitert werden, so dass insgesamt 130 Hektar Waldfläche gerodet und versiegelt werden sollen. Auf der Informationsveranstaltung Ende April 2024 in Grabow wünschten sich Grabower Bürger ein Widerstandsbündnis mit den Umweltverbänden. Am 30.Mai 2024 soll nun eine Bürgerinitiative für den Grabower Wald gegründet werden.

Die Umweltverbände BUND, NABU Ludwigslust und Schutzgemeinschaft Deutscher Wald engagieren sich gemeinsam gegen die von der Landesforst erteilte Genehmigung zur Waldrodung. Eine Klage gegen Waldrodung wurde 2023 beim Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht.

 

Zum Hintergrund der Klage: Für Rückhalt und Speicherung von Wasser in der Fläche, Bildung von neuem Grundwasser und die ausgleichende Wirkung auf das örtliche Klima sind die beabsichtigten Rodungsflächen wegen ihrer Größe von besonderer Bedeutung. Die Zerstörung des Ökosystems Wald ist unwiederbringlich. Die vielfältigen Symbiosen im Waldboden entstehen im Verlaufe von Jahrhunderten. Das Waldgebiet liegt unmittelbar an einem Europäischen Natura 2000 Schutzgebiet (Natura 2000-Gebiet „Ludwigsluster-Grabower Heide, Weißes Moor und Griemoor“). Es ist nicht gelungen, eine annähernd ausreichende Fläche für eine Ersatzpflanzung zu finden, die der umgewandelten Fläche nach Größe, Lage, Beschaffenheit und künftiger Funktion gleichwertig werden kann – so schreibt es das Landeswaldgesetz vor. Stattdessen sollen mehrere Kilometer entfernt 28 vereinzelte Ersatzpflanzungen auf verstreuten Teilflächen erfolgen. Davon sind 14 kleiner als 1 Hektar und nur zwei größer als 5 Hektar. Hinzu kommt, dass junge Bäume erst nach Jahrzehnten die Klimaleistungen von älteren Wäldern erbringen können. Der Erfolg von Neupflanzungen ist im Klimawandel zudem unsicher. In der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden Alternativflächen in Grabow untersucht. Im Ergebnis wurde anderen Gebieten wie dem Gebiet Nr. 15 an der K39 und dem Gebiet „B5 Richtung Kremmin“ der Vorrang gegeben. Für diese Flächen müsste kein Wald gerodet werden. Trotzdem wurde beschlossen, den „Gewerbepark A14“ mit dem größten Waldverlust zu realisieren. Dabei wurde das öffentliche Interesse am Schutz des Waldes nicht angemessen berücksichtigt. Nach dem Landeswaldgesetz darf Wald nur gerodet werden, wenn Vorhaben nicht auf anderen Flächen verwirklich werden können (§ 10 Landeswaldgesetz M-V) und die Waldumwandlung notwendig ist (§ 15 Absatz 4 Landeswaldgesetz M-V).

Für Rückfragen der Presse:

Corinna Cwielag, BUND M-V, T. 0178 5654700, corinna.cwielag(at)bund.net

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